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   BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84   

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https://dejure.org/1985,1237
BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84 (https://dejure.org/1985,1237)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 4 StR 790/84 (https://dejure.org/1985,1237)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84 (https://dejure.org/1985,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall - Maßgeblichkeit des Gehalt an reinem Tetrahydrocannabiol für die Bestimmung der Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 221
  • StV 1985, 233
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.

    Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - undvom 6. November 1984 - 4 StR 591/84, jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84

    Überprüfung der Qualität von Kokain zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts -

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - undvom 6. November 1984 - 4 StR 591/84, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 643/84

    Anforderungen an das Feststellen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Eigennützigkeit - Erfolg von

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 19.12.1972 - 2 StR 368/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer Aussageverweigerung eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Macht er von diesem Recht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinen Lasten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1972 - 2 StR 368/72, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1973, 370).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 (MDR 1984, 954, zum Abdruck in BGHSt 33, 8 bestimmt) und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84 - m.w. Nachw.) ist eine nicht geringe Menge nur dann gegeben, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.

    Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - und vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84, jeweils m.w. Nachw.).

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO vor § 29 ff. Rdn. 500 ff.).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO Vor §§ 29 ff. Rdn. 500 ff.; zum Wirkstoffgehalt bei mittlerer Qualität vgl. BGHSt 42, 1, 14: Haschisch; Weber aaO Rdn. 521: Amphetamin).
  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1985, 221, 273; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29a Rdn. 92 f.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Ist eine zuverlässige Bestimmung des THC-Gehalts bei kleinen Mengen an Betäubungsmitteln nicht möglich oder aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch nicht geboten, so ist doch unter Berücksichtigung sämtlicher anderer festgestellten Tatumstände, wie Preis und Herkunft des Betäubungsmittels sowie dessen Beurteilung durch andere Tatbeteiligte, zu untersuchen, von welcher Mindestqualität letztlich auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222 und NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348, 350, 351).
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 562/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird sich im Wege der Schätzung und unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine Überzeugung von dem jeweiligen Mindestwirkstoffgehalt des vom Angeklagten gehandelten Marihuana zu verschaffen haben (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222; 273; Weber aaO vor § 29 Rdn. 500).
  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

    Kann der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts nicht anhand hinreichend feststellbarer Tatumstände ermittelt werden, ist von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis auszugehen (Bundesgerichtshof NStZ 1985, 221, 222, OLG München, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 St RR 24/06 - st. Rspr.).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

    Auf konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - die unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1994, 1885; BGH NStZ 1985, 221) - kann bei Verurteilungen von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz regelmäßig nicht verzichtet werden.
  • KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11

    Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum

    Den Wirkstoffgehalt - unter Beachtung des Zweifelssatzes - mit hinreichender Genauigkeit festzustellen, ist in der Regel auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH a.a.O.; zu den Grundlagen: BGH NStZ 1985, 221).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 3 RVs 154/11

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellung des

    Er muss unter Hinzuziehung anderer hinreichend gesicherter Tatumstände (wie Preis, Herkunft, Art der Verpackung, Aussehen, Beurteilung der Qualität durch Tatbeteiligte, Qualität des Lieferanten, Möglichkeit des Streckens) darlegen, von welcher Wirkstoffkonzentration und damit welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist, oder unter Anwendung des Zweifelssatzes mitteilen, dass er die für den Angeklagten günstigste Mindestqualität zugrundelegt (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222; 1985, 273).
  • BayObLG, 16.07.2004 - 4St RR 70/04

    Unzulässige Überzeugungsbildung zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmittel bei

  • OLG München, 07.11.2006 - 4St RR 192/06

    Wechsel des Rechtsmittels von der Berufung zur Revision; Fehlende Feststellungen

  • OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben,

  • OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 72/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale

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